AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB PENSION
"Helgoländ"
1. Geltungsbereich 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten fur Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen durch die PENSION HELGOLÄND(im Folgenden PENSION genannt). Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind fur jeden Kunden und Gast in der PENSION oder im Internetauftritt der PENSION einsehbar. 1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der PENSION. 2. Vertragsabschluss 2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die PENSION kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist. 3. Leistungen, Preise, Zahlung 3.1. Die PENSION ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von Funktionsräumen, Kellergewölbe stehen dem Kunden nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die PENSION und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung. 3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt trotzdem der gesamte Betrag fällig. 3.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die PENSION die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der PENSION vorbehalten. Die PENSION macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigefuhrt ist, vornehmen. 3.4. Nur bei Dauergästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der PENSION ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die PENSION berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % uber dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europaischen Zentralbank zu berechnen. 3.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der PENSION allgemein fur derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 19%. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Gastes. 3.6. Die PENSION ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart. 4. Storno- und Rücktrittsbedingungen 4.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) zu erfolgen. Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt: Stornierungen zwischen dem 30. und 15. Tage vor dem Anreisetag: 20 %, 14. und 8. Tage vor dem Anreisetag: 50 %, 7. und 3. Tage vor dem Anreisetag: 70 %, innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung 100 % des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück). Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der PENSION erzielt werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der PENSION entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. 4.2. Sofern zwischen der PENSION und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der PENSION auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der PENSION ausübt. 4.3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die PENSION in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kunde auf sein Recht zum Rücktritt nicht ausdrücklich verzichtet hat. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist die PENSION ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 4.4 Ferner ist die PENSION berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der PENSION nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irrefuhrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, die PENSION begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der PENSION in der Öffentlichkeit gefährden kann. Bei berechtigtem Rücktritt der PENSION entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 4.5. Die PENSION hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen. 5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 5.1. Der Kunde erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 5.2. Check in: Die Zimmer können von 17 Uhr bis 22 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden. Zur besseren Disposition wird gebeten, der PENSION die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die PENSION ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. Andernfalls ist sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen fur weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen. 5.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die PENSION nicht zu verantworten hat, nach 12.00 Uhr, so werden 50 % des Zimmerpreises ohne Frühstück, nach 18.00 Uhr 100 %, berechnet. 6. Haftungen 6.1 Der Gast haftet gegenüber der PENSION für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schaden. 6.2 Die PENSION haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die PENSION bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen. 6.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der PENSION bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen. 6.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der PENSION auftreten, wird die PENSION bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der PENSION dies anzeigt. 6.5. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Gebrauch macht haftet die PENSION bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte nicht, außer bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit duch die PENSION. 6.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen fur Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der PENSION. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 6.7. Die gesondert zu vereinbarende Nutzung des Kellergewölbes ist nur moglich, wenn beim Betreten größte Vorsicht gewährleistet ist und Eigenverantwortlichkeit übernommen wird. 7. Schlussbestimmungen 7.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der PENSION: Dresden. 7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der PENSION unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei Buchung unbedingt Telefonnummer angeben zwecks Rückfragen!!!!!!!!! Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der BRD.
Unsere PENSION HELGOLÄND, ein idealer Ausgangspunkt zu den vielen Sehenswürdigkeiten unserer einmaligen Heimat.
Familien, Wanderer als auch Geschaftsreisende sind bei uns herzlich willkommen.
Helgolandstr. 9b, 01097 Dresden